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Letzte Aktualisierung: 20.3.2025

• Nichtraucher-Schutzgesetz

Sendedatum: 08.03.2010 • Format, Länge: Rep 1:30 • Sender: SWR

Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz prüft zwei ganz unterschiedliche Beschwerden gegen das rheinland-pfälzische Nichtraucher-Schutzgesetz. Ein Raucher wendet sich gegen das Verbot sogenannter Raucherclubs. Ein Nichtraucher fordert absolutes Rauchverbot auch in Festzelten. Das Gericht fällt seine Entscheidung in zwei Wochen.

Das stinkt ihm gewaltig: Rüdiger Tasch ist passionierter Kneipen- Raucher und darf dabei kein Schnitzel essen. Denn nach dem Nichtraucherschutzgesetz ist nur bei einer geschlossenen Gesellschaft beides möglich. Und ein Raucher-Klub ist laut Gesetzgeber keine geschlossene Gesellschaft. Das sei aber eine Beschneidung des Grundrechts auf Vereinigungsfreiheit, findet Rüdiger Tasch und beschwert sich deshalb vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.

O-TON Rüdiger Tasch, Raucher

Doch auch das Lager der Nichtraucher beschwert sich bei Gericht: In Fest-Zelten darf geraucht werden. Die gesundheitliche Unversehrtheit der Besucher, vor allem der Kinder oder Darsteller auf der Bühne etwa, sei dabei in Gefahr. Und der Beschwerdeführer hat noch mehr Kritik am Gesetzgeber:

O-TON Manfred Stamm, Gerichtssprecher

Zwei Wochen hat sich das Gericht Bedenkzeit ausgebeten - für den Konflikt zwischen Gesundheitsschutz auf der einen Seite und Handlungsfreiheit für die Raucher auf der anderen. Danach entscheidet sich, wo genau Zigaretten frei qualmen dürfen.



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