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Letzte Aktualisierung: 18.4.2024

• Grundsteuer: Frist, Frust und Formulare

Sendedatum: 17.08.2022 • Format, Länge: Rep 1:48 • Sender: ARD

Eigentum verpflichtet. Dieses Jahr auch zu einer extra Steuererklärung. Die Grundsteuer muss neu berechnet werden. Aber viele Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen tun sich schwer damit. Frist: Ende Oktober. Da wird schon der Ruf nach Fristverlängerung laut.

ATMO „Die Angaben zum Flurstück, Gemarkung, Zählerfläche zu wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil sind unvollständig.“

Wieder eine Fehlermeldung. Zu ihrem Glück ist Monika Heuers Enkel Student der Wirtschaftsinformatik. Ohne seine Hilfe wäre die 75 Jahre alte Rentnerin aufgeschmissen, sagt sie. Obwohl sie 20 Jahre lang in einem Steuerbüro gearbeitet hat, sei die Neuberechnung der Grundsteuer selbst ihr viel zu kompliziert.

O-TON Monika Heuer, Rentnerin: „Allein schon wird man aggressiv, wenn die E-Mail sagt: ‚Sie müssen jetzt noch das und das beantragen‘ und man wartet dann tagelang, bis es per Post kommt, um dann wieder loszulegen.“

Seit Mitte der 90er Jahre umstritten, kippte vor vier Jahren das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerberechnung. Deshalb müssen die Eigentümer der mehr als 35 Millionen Grundstücke, Häuser, Wohnungen nun Steuererklärungen abgeben. In der Regel online, nur in Ausnahmen auf Papier! Für Menschen ohne PC und IT-Geschick eine Hürde. Und nicht die einzige: Manche Bundesländer fragen nach dem Baujahr - für Häuser aus der Vorkriegszeit oft schwierig. Ebenso die Wohnflächenberechnung, wenn Baupläne fehlen.

Das alles führe dazu, dass bisher gerade mal jede zehnte Erklärung abgegeben wurde, sagen Fachleute und fordern eine längere Frist als Ende Oktober.

O-TON Kai Warnecke, Interessenvertretung „Haus und Grund“: „Nach zwei Jahrzehnten gibt man dann den Bürgern über die Sommerferien Zeit, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Weniger Interesse am Bürger kann man eigentlich gar nicht zeigen.“

Die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz erklärt schriftlich, dass es eine Fristverlängerung nur in begründeten Ausnahmefällen gebe.

TAFEL Doris Ahnen, SPD, Vorsitzende der Finanzministerkonferenz: „Eine generelle Fristverlängerung ist daher nicht vorgesehen, um auch den Kommunen einen ausreichenden Zeitraum zur Festsetzung der reformierten Grundsteuer zu gewährleisten.“

An Monika Heuer soll's nicht liegen: Sie konnte alles abschicken. Aber eben nur mit Hilfe ihres Enkels.



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