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Letzte Aktualisierung: 18.4.2024

• Lebensmittelinformationsverordnung

Sendedatum: 12.12.2014 • Format, Länge: Rep 2:03 • Sender: ARD

Von nun an gelten europaweit neue Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Damit soll König Kunde besser informiert und vor Irreführung geschützt werden. Allergene wie Gluten, Nüsse oder Fisch müssen nicht nur auf verpackten Lebensmitteln, sondern auch bei unverpackter Ware gekennzeichnet werden. Das gilt für Geschäfte genauso wie für Restaurants, Kantinen und Weihnachtsmärkte. Für die Bäcker, Metzger, Verkäufer und Köche bedeutet das aber viel Aufwand.

Traumhaft süße Teilchen. Doch der Gebäckgenuss kann schnell bröseln, sollte der Genießer allergisch gegen die Zutaten sein. Auch deshalb hat die EU die Lebensmittelinformationsverordnung erlassen. Vor drei Jahren. Jetzt greift sie und damit sollen auch bei unverpackter Ware die 14 häufigsten Allergieauslöser wie Gluten, Soja oder Milcheiweiß gekennzeichnet werden. Keine leichte Aufgabe, denn auch die Allergene in Magarine oder Schokoladenguss müssen ja erstmal erfasst werden.

O-TON Eva Bialek, Personalchefin Bäckerei Liebenstein: "Die Rezepturen wie bei uns - wir haben als 50 bis 60 Mitarbeiter - die sind nicht abrufbar auf dem PC. Die mussten wir also erst zusammentragen. Dann mussten wir mit unseren ganzen Zulieferern sprechen, um noch Hintergrundinformationen zu bekommen, was in dem jeweiligen Produkt mitdrin ist."

200 Arbeitsstunden bedeutete das allein hier. Diesen Aufwand haben viele andere Betriebe gescheut, wie Markus Messemer erzählt. Er berät Bäckereien, entwickelte Programme, die anzeigen, welche Allergene in den verschiedenen Backzutaten stecken. Trotz der neuen Pflicht haben, wie er schätzt, nur ein Prozent der Betriebe Allergene erfasst.

O-TON Markus Messemer, Bäckerei-Optimierer: "Und dann mit der Gefahr, dass ich denke, dass in vielen Fällen gar nicht richtig ist, was da angegeben wurde. Da wird der Berliner im Erdnussfett gebacken. 'Das weiß ich ja nicht, der besteht doch aus Berliner Teig, Marmeladenfüllung und Zuckerguss obendrauf.' Dass er im Erdnussfett gebadet hat, wird dann vergessen. Dann haben wir Erdnuss-Allergen drin."

Es gibt noch weitere Schwächen der neuen Lebensmittelkennzeichnung: Pflichtangaben haben nun zwar eine Mindestbuchstabenhöhe. Die ist aber nur 1,2 Millimeter klein. Die Herkunft von Fleisch muss gekennzeichnet werden. Aber nicht bei Fleisch etwa in Fertig-Lasagne. Bei "Analogkäse" oder "Klebefleisch" müssen zwar deutlich Ersatz- oder Klebestoffe angeben werden. Lebensmittelimitate lässt das aber nicht leichter erkennen.

Der Kunde ist König. Und Wissen ist Macht. Mit der Lebensmittelinformationsverordnung wollte die EU beides stärken. Jetzt, zu ihrem Inkraftreten, scheint es, als hätte sie in vielen Punkten zu kleine Brötchen gebacken.



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