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Früh übt sich...
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Paketzusteller vor Gericht wegen DiebstahlsBeim neuen Arbeitgeber ging der Klau weiterTrotz Verurteilung und Kündigung griff der 21-jährige weiterhin in fremde Wertpakete(1999) Pforzheim/Dobel(jaso). Die Versuchung, für die Zustellung gedachte Wertpakete zu öffnen und sich des Inhalts zu bemächtigten, war für einen Postangestellten zu groß. Insgesamt neun Mal griff der 21-Jährige zu und bemächtigte sich eines Platin-Schmuckstücks und einer Telefonanlage im Wert von je 2 000 Mark. Aus dem vermutlich nachlässig offengelassenen Tresor der Postfiliale Dobel bediente sich der Vater eines vierjährigen Kindes mehrere Male und besserte seine finanzielle Lage mit rund 6 000 Mark auf. Der Griff in die Schalterkasse wurde ihm schließlich zum Verhängnis. Auf der Suche nach dem Verbleib des Fehlbetrags installierte die Filialleitung heimlich eine Videokamera und legte 700 Mark in präparierten Geldscheine darunter. Die Falle schnappte zu, eine Verurteilung zu einer Geldstrafe und die Kündigung der Post folgten. Doch diese Konsequenzen zeigten keine Wirkung: Beim neuen Arbeitgeber, einem anderen Paketzustelldienst, ging der Klau geradewegs weiter. Zehn Mikroprozessoren für Computer und drei Handies wurden vermisst. Gestern verantwortete sich der einstige Hauptschüler vor dem Jugendschöffengericht. Dabei zeigte sich der Angeklagte soweit geständig, bis auf dass er die in der Anklageschrift aufgeführte Geldsumme als zu hoch gegriffen erachtete. Andere Mitarbeiter hätten auch Zugriff auf den Tresor gehabt. Dass er den gesamten Fehlbetrag von rund 14 000 Mark zu verantworten habe, könne ihm nicht bewiesen werden, so das Gericht. Aufgrund des Geständnisses konnten auch neun der zehn Zeugen ohne Anhörung entlassen werden können. "Damit haben sie sich den besten Dienst geliefert. Das spricht für Sie", lobte Richter Ingo Mertgen die Entscheidung des Angeklagten, auch wenn ihm so die Anhörung eines Zeugen entging, der den Angeklagten angeblich bedroht hatte. An ihn hatte der Angeklagte die Mikroprozessoren verkauft: "Vor der Verhandlung hat er zu mir gesagt:,Pass auf, was du sagst, sonst musst Du Angst um deine Familie haben'". So wurde der Käufer der Hehlerware zum mutmaßlichen Erpresser. "Mangelnde Kontrolle durch den Arbeitgeber" habe den Angeklagten wohl zu seinen Taten ermutigt, merkte Staatsanwalt Hermann Wimmer an, Tatfrequenz und Schadenshöhe seien aber zu erheblich. "Sie haben trotz der Diebesfalle weitergemacht", gab Mertgen zu bedenken. Das Urteil: 15 Monate zur Bewährung und 2 500 Mark Strafe. |
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